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Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
vom 19.12.2014 (GVBl. I, S. 354)

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des HVTG sind einheitliche Muster für Vergabeverfahren zu erstellen. Diese Muster werden hier zur Verfügung gestellt und sind von den zentralen Beschaffungsstellen des Landes (HCC-ZB, HZD, PTLV, hbm und Hessen Mobil) bei Vergabeverfahren verbindlich anzuwenden. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird die Verwendung der Muster empfohlen

Die Muster basieren auf den Mustern des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) sowie des Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) ) und finden über den Baubereich hinaus auch Anwendung bei Vergaben von Lieferungen und Leistungen. Links zu den Mustern finden sich unter I. und II. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Muster, die an die Vorgaben des HVTG angepasst worden sind. Diese an das HVTG angepassten Muster sind im Hoch- und Tiefbau- sowie Liefer- und Dienstleistungsbereich nicht identisch. Deshalb werden in den jeweiligen Bereichen zum Teil unterschiedliche Muster zur Verfügung gestellt.

Die Durchführung eines Vergabeverfahrens erfordert unter Umständen die Nutzung weiterer Formulare. Allen Vergabestellen steht es frei, zu diesem Zweck weitere Muster z. B. aus dem VHB oder aus dem HVA B-StB zu verwenden.

Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentgelt (siehe I) ist immer von Bietern zu verlangen, es sei denn, es liegt eine Beschaffung mit einem Auftragswert von unter 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) vor und der Auftraggeber verzichtet nach pflichtgemäßem Ermessen auf die Erklärung (§ 1 Abs. 6 Satz 1 und 2 HVTG).

Bei Vergaben, bei denen die zur Verfügung gestellten weiteren Muster ganz oder teilweise nicht angewendet werden können oder müssen, sind von den Beschaffungsstellen des Landes die „Allgemeinen Hinweise für Vergabeverfahren“ zu beachten. Gleiches gilt, wenn Bedarfsstellen des Landes Vergaben zulässigerweise selber durchführen. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird die Beachtung empfohlen. Links zu „Allgemeine Hinweise für Vergabeverfahren“ finden sich unter III.

ACHTUNG Alle Muster wurden noch einmal überarbeitet. Neuer Stand: 11. März 2015

ACHTUNG Die Allgemeinen Hinweise (III.a.) und die Verpflichtungserklärung für Besteller von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen (I.b.) wurden noch einmal überarbeitet. Neuer Stand: 01. September 2015