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Öffentliche Ausschreibung VOB/A

 
 
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HAD-Referenz-Nr.: 5935/61
Vergabenummer/Aktenzeichen: 656.22
a) Auftraggeber (Vergabestelle):
Offizielle Bezeichnung:Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)
Straße:Hauser Kirchweg 4
Stadt/Ort:65620 Waldbrunn (Westerwald)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Gemeindliches Bauamt
Zu Hdn. von :Herr Nicolai Hahn
Telefon:06479/209-18
Fax:06479/209-25
E-Mail:nicolai.hahn@waldbrunn.de
digitale Adresse(URL): https://www.waldbrunn.de/
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOB/A
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe
[ ] elektronisch
    [ ] in Textform
    [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
    [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
[x] schriftlich
d) Art des Auftrags: Ausbau der Hinterstraße (grundhafte Eneuerung) in der Gemeinde Waldbrunn Ww. - Ortsteil Fussingen
e) Ort der Ausführung: Hinterstraße 65620 Waldbrunn-Fussingen
NUTS-Code : DE723 Limburg-Weilburg
f) Art und Umfang der Leistung: Leistungsumfang: Ausbau der Hinterstraße
in Waldbrunn - Fussingen
Länge ca. 470,00 m

Teil 01 und 02: Kanal- und Kanalhausanschlüsse
1.680,00 m³ Aushub und Verfüllung
72,00 m Stahlbetonrohre DN 800 SB
380,00 m Polypropylenrohre DN/ OD 315 PP
95,00 m Polypropylenrohre DN/ OD 500 PP
3,00 m Polypropylenrohre DN/ OD 630 PP
22,00 Stck Betonschachtbauwerke
25,00 Stck Kanalhausanschlüsse DN/ OD 160 PP
einschl. Erdaushub, Abfuhr
und Verfüllung mit Fremdmaterial

Teil 03 - 04: Wasserleitung und Wasserleitungshausanschlüsse
350,00 m³ Aushub und Verfüllung
460,00 m duktile Gussrohre DN 100 GGG
30,00 Stck Wasserleitungshausanschlüsse
PE 100 RC- Rohre 32 x 3 mm
einschl. Erdaushub, Abfuhr und
Verfüllung mit Fremdmaterial

Teil 05: Straßenbauarbeiten (grundhafter Ausbau)
3.400,00 m² Asphalt aufnehmen und abfahren
3.380,00 m³ Bodenaushub laden und abfahren
1.550,00 m³ Frostschutzmaterial 0/ 32 mm einbauen
710,00 m³ Schottertragschicht 0/ 45 mm einbauen
3.480,00 m² Betonpflaster für Fahrbahn und Gehwege
einbauen
480,00 m Betonsteinrinne 3- zeilig, b= 0,50 m
versetzen
Produktschlüssel (CPV):
45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
45232150 Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen
45232400 Bauarbeiten für Abwasserkanäle
45233120 Straßenbauarbeiten
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Die Gemeinde Waldbrunn im Westerwald beabsichtigt die
Hinterstraße im Ortsteil Fussingen grundhaft zu erneuern. Die
Hinterstraße befindet sich östlich der Ortslage von Fussingen.
Der geplante Ausbau der Hinterstraße beginnt ab der Einmündung
Waldernbacher Straße und verläuft dann in östlicher Richtung weiter
bis zum Friedhof in Fussingen. Die geplante Ausbaustrecke beträgt
ca. 470,00 m. Die Hinterstraße dient in erster Linie als Zufahrt der
Anlieger zu Ihren Grundstücken und des am Ausbauende liegenden
Friedhofsgeländes sowie als Zufahrt einer ortsansässigen Artpraxis
im hinteren Drittel der Hinterstraße. Desweiteren dient sie dem Ver-
und Entsorgungsverkehr, wie Post und Müllabfuhr. Sie dient als
Durchgangsstraße mit Park- und Wendemöglichkeit im Bereich des
Friedhofes.Die Hinterstraße kann über die Waldernbacher Straße und
die Straßenanbindungen "In der Au", "Birkenweg" und "Tannenweg"
erreicht werden, wobei die seitlichen Straßenabindungen wegen der
geringen Breite der Fahrbahnen nur von PKW´s und Kleintransportern
genutzt werden. Durch die stärkere Nutzung der Fahrbahn hinsichtlich
Zufahrt Friedhof und Arztpraxis müssen die Arbeiten unter Vollsperrung
durchgeführt werden. Dem Anliegerverkehr ist jedoch die Erreichbarkeit
zu den jeweiligen Grundstücken, soweit dies durch die Bauarbeiten mög-
lich ist, zu gestatten. Eventuell sind kurzfristige Splittanrampungen zu den
Grundstücken oder Stahlplatten und Fußgängerrampen herzustellen und
wieder abzubauen.
Die Sperrbeschilderung für die Vollsperrung sowie die innerörtliche Um-
leitung während der Bauarbeiten ist vom Auftragnehmer in Abstimmung
mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Waldbrunn anzufertigen, aufzu-
stellen, umzustellen und nach Beendigung der Maßnahme wieder abzu-
bauen und abzufahren.

Für das nochmalige Auflösen der Baustelleneinrichtung und Verkehrs-
sicherung erfolgt keine zusätzliche Vergütung und ist mit der Position
"Baustelleneinrichtung und Verkehrsregelung" abgegolten.

Für die Baumaßnahme sind drei Baustellenabschnitte vorgesehen:
1. BA: von der Waldernbacher Straße bis zur Einmündung Tannenweg
Haus Nr. 18, Länge ca. 180,00 m
2. BA: vom Tannenweg bis Höhe Haus Nr. 30 a (Arztpraxis),
Länge ca. 160,00 m
3. BA: vom Haus Nr. 30a bis Ausbauende Friedhof
Länge ca. 130,00 m
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f): Nein
i)Ausführungsfristen:
Beginn : 17.08.2026
Ende : 03.09.2027
j) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden
elektronisch zur Verfügung gestellt unter:  https://www.had.de/onlinesuche_referenz.html?TYPE=024&CLI_ID=5935&REC_ID=61
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
(x) Abgabe Verschwiegenheitserklärung
( ) andere Maßnahmen
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist am: 01.06.2026 11:00 Uhr
Bindefrist: 01.07.2026
p) Anschrift, an die die Angebote zu richten/übermitteln sind
schriftlich: siehe unter a)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
r) Zuschlagskriterien
KriteriumGewichtung
1Preis100
s) Angebotseröffnung: 01.06.2026 11:00 Uhr
t) geforderte Sicherheiten: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: VOB
v)
w) Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. er-
gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi-
sche Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigen-
erklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach-
weise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge-
führt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachun-
ternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-
ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spra-
che abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
VOB- Stelle
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf- Phillip-Platz 1- 7
35390 Gießen
y) Sonstige Angaben:


nachr. HAD-Ref. : 5935/61
nachr. V-Nr/AKZ : 656.22
z) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein
Tag der Veröffentlichung in der HAD: 04.05.2026
 
 
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