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Öffentliche Ausschreibung (Liefer- / Dienstleistung) |
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| HAD-Referenz-Nr.: 235/4450 | ||||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: 65.26.070 | ||||||||
| 1. | Auftraggeber (Vergabestelle) / Zuschlagserteilung: Offizielle Bezeichnung:Magistrat der Universitätsstadt Gießen - Hochbauamt - Straße:Berliner Platz 1 Stadt/Ort:35390 Gießen Land:Deutschland (DE) Zu Hdn. von :Frau Anderseck Telefon:+49 6413061440 Fax:+49 6413062661 E-Mail:submissionsstelle@giessen.de digitale Adresse(URL):www.giessen.de | |||||||
| URL zur elektronischen Abgabe von Angeboten: | ||||||||
| 2. | Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO | |||||||
| 3. | Form, in der Angebote einzureichen sind: [x] elektronisch [x] in Textform [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel [ ] schriftlich | |||||||
| 4. | ||||||||
| 5. | Bezeichnung des Auftrags: Öffentliche Gebäude der Stadt Gießen | |||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: 65.26.070 | ||||||||
| Art des Auftrags: Dienstleistung | ||||||||
| Art und Umfang der Leistung: Rahmenvertrag Wartungsarbeiten der Trockenurinale | ||||||||
| Produktschlüssel (CPV): 50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 90910000 Reinigungsdienste | ||||||||
| Ort der Leistung: Stadtgebiet Gießen Gießen NUTS-Code : DE721 Gießen, Landkreis | ||||||||
| 6. | Unterteilung in Lose: nein | |||||||
| 7. | Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen | |||||||
| 8. | Ausführungsfrist: Durchführung der Wartung und Reinigung zweimal jährlich. Beginn : 01.10.2026 Ende : 30.09.2030 | |||||||
| 9. | Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen | |||||||
| Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: | ||||||||
| Erteilung weiterer Auskünfte: siehe unter 1. | ||||||||
| 10. | Frist für den Eingang der Angebote: 11.08.2026 10:00 Uhr | |||||||
| Bindefrist: 10.09.2026 | ||||||||
| 11. | ||||||||
| 12. | Zahlungsbedingungen: Siehe Vergabeunterlagen. | |||||||
| 13. | Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 10 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt abzugeben haben. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. - Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Hessen 124-Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. | |||||||
| 14. | Zuschlagskriterien
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| 15. | Sonstige Informationen: nachr. HAD-Ref. : 235/4450 nachr. V-Nr/AKZ : 65.26.070 | |||||||
| 16. | Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: | |||||||
| Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. Zusätzliche Informationen: Vertragsstrafe nach § 20 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Der Auftragnehmer hat für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen als Vertragsstrafe nach § 20 Abs. 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz zu leisten: 5% der Nettoauftragssumme für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ergebenden Verpflichtung; bei mehreren Verstößen wird die Vertragsstrafe auf 10 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag begrenzt. | ||||||||
| Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Ja | ||||||||
| Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen | ||||||||
| Tag der Veröffentlichung in der HAD: 21.07.2026 | ||||||||