
Öffentliche Ausschreibung (Liefer- / Dienstleistung) |
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| HAD-Referenz-Nr.: 2078/6601 | |||||||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: AUSS 2027_03 | |||||||||||
| 1. | Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Kreisagentur für Beschäftigung Straße:Jägertorstraße 207 Stadt/Ort:64289 Darmstadt Land:Deutschland (DE) Kontaktstelle(n) :Zentrale Auftragsvergabestelle Zu Hdn. von :Herrn Schulz Telefon:+49 61518812618 E-Mail:zavs@ladadi.de digitale Adresse(URL): Zuschlagserteilung: Offizielle Bezeichnung:Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg Straße:Jägertorstraße 207 Stadt/Ort:64289 Darmstadt Land:Deutschland (DE) Kontaktstelle(n) :Zentrale Auftragsvergabestelle Zu Hdn. von :Herrn Schulz Telefon:+49 61518812618 E-Mail:zavs@ladadi.de digitale Adresse(URL): | ||||||||||
| URL zur elektronischen Abgabe von Angeboten: | |||||||||||
| 2. | Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO | ||||||||||
| 3. | Form, in der Angebote einzureichen sind: [x] elektronisch [x] in Textform [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel [ ] schriftlich | ||||||||||
| 4. | Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO h § 8 Abs.1 der Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg für die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur individuellen Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung durch Einzelcoaching und Gruppenangebote gemäß § 16, 16g SGB II i.V. mit § 45 SGB III mit 40 Maßnahmeplätzen pro Monat. | ||||||||||
| 5. | Bezeichnung des Auftrags: Aktivierung und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung „ABB“ | ||||||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: AUSS 2027_03 | |||||||||||
| Art des Auftrags: Dienstleistung | |||||||||||
| Art und Umfang der Leistung: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO h § 8 Abs.1 der Kreisagentur für Beschäftigung Darmstadt-Dieburg für die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur individuellen Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung durch Einzelcoaching und Gruppenangebote gemäß § 16, 16g SGB II i.V. mit § 45 SGB III mit 40 Maßnahmeplätzen pro Monat. | |||||||||||
| Produktschlüssel (CPV): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht | |||||||||||
| Ort der Leistung: Kreisagentur für Beschäftigung Raum Darmstadt NUTS-Code : DE716 Darmstadt-Dieburg | |||||||||||
| 6. | Unterteilung in Lose: nein | ||||||||||
| 7. | Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen | ||||||||||
| 8. | Ausführungsfrist: Verlängerungsoption: 01.03.2028 – 28.02.2029 Beginn : 01.03.2027 Ende : 28.02.2028 | ||||||||||
| 9. | Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen | ||||||||||
| Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: | |||||||||||
| Erteilung weiterer Auskünfte: siehe unter 1. Zuschlagserteilung | |||||||||||
| 10. | Frist für den Eingang der Angebote: 09.11.2026 09:00 Uhr | ||||||||||
| Bindefrist: 29.01.2027 | |||||||||||
| 11. | Sicherheitsleistungen: Vertragsstrafen Falls der Auftragnehmer seine Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag schuldhaft nicht oder nicht ingehöriger Weise erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt, im Rahmen der §§ 339 bis 345 BGB vomAuftragnehmer eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern. Bei schuldhafter Überschreitung der festgesetzten Fristen zur Maßnahmedurchführung darf dieVertragsstrafe gemäß § 11 VOL/B (in der Fassung vom 05.08.2003) für jede vollendete Wochehöchstens 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung betragen, der nicht genutztwerden kann. Diese beträgt maximal 8 %. Ist die Vertragsstrafe nach Tagen bemessen, so zählen nurWerktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder Werktag einer angefangenen Woche als 1/6Woche gerechnet. Mit Überschreitung der festgesetzten Fristen zur Maßnahmedurchführung gerät der Auftragnehmer inVerzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Vertragsstrafe für andere schuldhafte erhebliche Pflichtverletzungen als die Überschreitung vonFristen kann vom Auftraggeber mit einer Vertragsstrafe von höchstens 5 vom Hundert derNettoauftragssumme (inklusive Nachträge) verhängt werden. Erhebliche Pflichtverletzungen sindinsbesondere: - Abweichungen von in der Leistungsbeschreibung geforderten Personalvorgaben - Abweichungen vom in der Leistungsbeschreibung geforderten Zeitumfang der Maßnahme - Abweichungen von den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auszahlungsformen derFahrkosten an die elP, sowie den dafür beschriebenen Nachweisen. Die genannten Aufzählungen sind nicht abschließend. Eine entsprechende Strafe kann der Auftraggeber auch dann fordern, wenn der Auftragnehmer mitder Beseitigung von Mängeln in Verzug gerät. Steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht gehörigerErfüllung zu, so kann er die verwirkte Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen (§§ 340 Abs. 2, 341 Abs.2 BGB). Der Auftraggeber kann Ansprüche aus einer verwirkten Vertragsstrafe gemäß § 11 Nr. 2 Satz 4 VOL/Bbis zur Schlusszahlung geltend machen, ohne sich die Geltendmachung bei der Abnahmevorbehalten zu müssen. | ||||||||||
| 12. | |||||||||||
| 13. | Unterlagen zum Nachweis der Eignung: - 07 Angebotsschreiben - 08 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt) - 09 Eigenerklärung nach UVgO - 10 Eigenerklärung Räumlichkeiten - 11 Eigenerklärung E-Mail-Verschlüsselung - 12 Eigenerklärung BBiG - 13 Eigenerklärung 5. Sanktionspaket RU - 14 Eigenerklärung Versicherungsschutz - A-0 Bieterfragebogen inkl. Nachweis zur Rechtsform des Bieters - A-3 Preisblatt - Nachweis über die Zertifizierung nach AZAV - Maßnahmekonzept | ||||||||||
| 14. | Zuschlagskriterien
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| 15. | Sonstige Informationen: Abschließende Nachweisliste nach § 28 (2) Nr. 13 i. V. m. § 35 (1) UVgO Das Angebot ist gemäß § 38 (3) UVgO ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen! Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen: - 07 Angebotsschreiben - 08 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn (sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt) - 09 Eigenerklärung nach UVgO - 10 Eigenerklärung Räumlichkeiten - 11 Eigenerklärung E-Mail-Verschlüsselung - 12 Eigenerklärung BBiG - 13 Eigenerklärung 5. Sanktionspaket RU - 14 Eigenerklärung Versicherungsschutz - A-0 Bieterfragebogen inkl. Nachweis zur Rechtsform des Bieters - A-3 Preisblatt - Nachweis über die Zertifizierung nach AZAV - Maßnahmekonzept In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen: - 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen ZAvS (sofern eingesetzt) - 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft ZAvS (sofern gebildet) Auf gesondertes Verlagen sind vorzulegen: - A-4 Preis-/Leistungskalkulation - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen entsprechend Formblatt 236 - Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen sechs Monaten im Inland ansässigen Unternehmen) - Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen oder Nachunternehmer oder vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000,00 € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn einzureichen. - Nachweise zur Haftpflichtversicherung und zur Unfallversicherung Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E83954966 möglich. nachr. HAD-Ref. : 2078/6601 nachr. V-Nr/AKZ : AUSS 2027_03 | ||||||||||
| 16. | Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: | ||||||||||
| Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. | |||||||||||
| Tag der Veröffentlichung in der HAD: 13.10.2026 | |||||||||||