
Öffentliche Ausschreibung (Liefer- / Dienstleistung) |
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| HAD-Referenz-Nr.: 1862/761 | ||||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: Wartung BHKW-Modul 2 | ||||||||
| 1. | Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG Straße:Frankfurter Straße 110 Stadt/Ort:64293 Darmstadt Land:Deutschland (DE) Kontaktstelle(n) :elektronisch über: http://www.subreport.de/E83291835 Zu Hdn. von :Christian Breitschwerdt Zuschlagserteilung: Offizielle Bezeichnung:ENTEGA AG Zentraleinkauf Straße:Frankfurter Straße 110 Stadt/Ort:64293 Darmstadt Land:Deutschland (DE) Kontaktstelle(n) :elektronisch über: http://www.subreport.de/E83291835 Zu Hdn. von :Christian Breitschwerdt | |||||||
| URL zur elektronischen Abgabe von Angeboten: | ||||||||
| 2. | Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO | |||||||
| 3. | Form, in der Angebote einzureichen sind: [x] elektronisch [x] in Textform [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel [ ] schriftlich | |||||||
| 4. | ||||||||
| 5. | Bezeichnung des Auftrags: Jährliche Wartung und Generalüberholung des BHKW-Moduls 2 des Zentralklärwerkes in Darmstadt | |||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: Wartung BHKW-Modul 2 | ||||||||
| Art des Auftrags: Lieferleistung | ||||||||
| Art und Umfang der Leistung: Das BHKW-Modul 2 auf dem Zentralklärwerk hat die 80.000 Betriebsstunden erreicht und muss deshalb gemäß Wartungsplanes des Herstellers generalüberholt werden. Da der Wartungsvertrag zu diesem BHKW-Modul ausgelaufen ist, wird die Wartung im gleichen Zuge vergeben und beginnt nach Abschluss der Generalüberholung. | ||||||||
| Produktschlüssel (CPV): 50532300 Reparatur und Wartung von Generatoren | ||||||||
| Ort der Leistung: Gräfenhäuser Straße 118 64293 Darmstadt NUTS-Code : DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt | ||||||||
| 6. | Unterteilung in Lose: nein | |||||||
| 7. | Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen | |||||||
| 8. | Ausführungsfrist: Der Auftragnehmer soll mit der Generalüberholung Anfang des 4. Quartals 2026 beginnen. Die Arbeiten sind innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Ausführung fertigzustellen. | |||||||
| 9. | Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen | |||||||
| Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: | ||||||||
| Erteilung weiterer Auskünfte: siehe unter 1. Zuschlagserteilung | ||||||||
| 10. | Frist für den Eingang der Angebote: 09.07.2026 10:00 Uhr | |||||||
| Bindefrist: 08.08.2026 | ||||||||
| 11. | Sicherheitsleistungen: Es werden keine Sicherheiten gefordert. | |||||||
| 12. | Zahlungsbedingungen: Siehe Vergabeunterlagen | |||||||
| 13. | Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Kriterium: Eintragung in das Handelsregister 1. Existenznachweis Der Bieter/die Bietergemeinschaft (alle Mitglieder) hat eine Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters einzureichen. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis ist über die formgebundene Anlage (Bieterbogen) abzugeben. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ich/wir erkläre(n), dass für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Wird über die formgebundene Anlage (Bieterbogen) bestätigt. 3. Bietergemeinschaftserklärung Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche anbieten. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht möglich. Falls eine Bietergemeinschaft anbietet, ist eine Erklärung einzureichen, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft sowie der bevollmächtigte Vertreter Bietergemeinschaft ergeben. Wird über die formgebundene Anlage (Bieterbogen und dem Formblatt Bietergemeinschaftserklärung) abgegeben. 4. Nachunternehmereinsatz Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft Nachunternehmen einsetzen wird, muss vom Bieter/von der Bietergemeinschaft erklärt werden, welcher Nachunternehmer für welche Leistung eingesetzt wird. Wird über die formgebundene Anlage (Bieterbogen und dem Formblatt Nachunternehmereinsatzerklärung) abgegeben. 5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft Nachunternehmen einsetzen wird, muss vom jeweils einzusetzenden Nachunternehmer erklärt werden, welche Leistung er erbringt, dass er die technischen, personellen und wirtschaftlichen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der Leistung zur Verfügung steht, die Eignungsleihe erklärt wird (sofern einschlägig) und dass beim Nachunternehmer keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Wird über die formgebundene Anlage (Bieterbogen und dem Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung) abgegeben. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme je Schadensfall (jährlich 2-fach maximiert) von jeweils mindestens 3 Mio. € für Personenschäden, 3 Mio. € für Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden, bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft des Bieters/der Bietergemeinschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall für die Dauer seiner/ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag abzuschließen. Das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung ist nicht erforderlich. Wir über die formgebundene Anlage (Bieterbogen) erklärt. Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Umsätze mit vergleichbaren Leistungen Angabe des Nettoumsatzes des Bieters/der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein abgeschlossenes Geschäftsjahr liegt vor, wenn der unternehmerische Jahresabschluss final vorliegt. Bei einer Bieter- oder Bietergemeinschaft zählt der durchschnittliche Jahresumsatz der Gemeinschaft. MINDESTKRITERIUM: Für dem Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für die Wartung eines BHKW-Modules und Generalüberholung nach 80.000 Betriebsstunden ist mindestes ein durchschnittlicher Umsatz von 1.000.000 € in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Wird über die formgebundene Anlage (Bieterbogen) abgegeben. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen / zu bestimmten Arbeiten 1. Referenzen Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss seine fachliche Leistungsfähigkeit anhand vergleichbarer Referenzen darstellen MINDESTKRITERIUM: - Es müssen insgesamt 6 vergleichbare Referenzen angegeben werden - Davon müssen mindestens je 3 Referenzen von der Wartung und je 3 Referenzen von der Generalüberholung eines vergleichbaren BHKW-Modules abgegeben werden. - Der Zeitraum der Ausführung muss in den Jahren 2021 bis 2026 liegen. Hinweis zu den geforderten Referenzen: Fehlt einer der geforderten Angaben zu den Referenzen bzw. den persönlichen Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet. Werden über die formgebundene Anlage (Bieterbogen) abgegeben. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Es wird bestätigt, dass das im Auftragsfall eingesetzte Personal folgende Anforderungen erfüllt: - Arbeitsmedizinische Untersuchung G42 (''Vorsorge Infektionsgefährdung") Wird über die formgebundene Anlage (Bieterbogen) erklärt und abgegeben. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen 1. Einhaltung der Russland Sanktionen Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Die Bieter bestätigen, dass er / sie sämtliche Verträge mit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der vorgenannten Ziffer 1 aufweisen, spätestens mit Wirkung zum 10. Oktober 2022 gekündigt hat / haben. Wird über die formgebundene Anlage (Bieterbogen) erklärt. | |||||||
| 14. | Zuschlagskriterien
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| 15. | Sonstige Informationen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. nachr. HAD-Ref. : 1862/761 nachr. V-Nr/AKZ : Wartung BHKW-Modul 2 | |||||||
| 16. | Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: | |||||||
| Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen 1. Weitere Anforderungen nach dem hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn entsprechend den Vorgaben des § 4 HVTG zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns dem Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt: 1. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die dem jeweils geltenden Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 HVTG oder der jeweils geltenden Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 HVTG entsprechen. Soweit die Leistungen nicht von Abs. 1, sondern von § 4 Abs. 2 HVTG erfasst werden, verpflichte/n ich/wir mich/uns, bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Entgelt und die Leistungen zu gewähren, die den Vorgaben des MiLoG entsprechen. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Verpflichtungen verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller deren Einhaltung nachzuweisen ist. meinen / unseren Beschäftigten bei der Ausführung einer Leistung über Verkehrsleistungen und freigestellte Schülerverkehre mindestens das in Hessen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung und der für entgeltrelevant erklärten Bestandteile dieser Tarifverträge zu zahlen und Erhöhungen während der Ausführungszeit vorzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Auszubildende. 2. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen. 3. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 5 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens im vorstehenden Sinne vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen. | ||||||||
| Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein | ||||||||
| Tag der Veröffentlichung in der HAD: 16.06.2026 | ||||||||