
Öffentliche Ausschreibung (Liefer- / Dienstleistung) |
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| HAD-Referenz-Nr.: 235/4474 | ||||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: 66.26.045 | ||||||||
| 1. | Auftraggeber (Vergabestelle) / Zuschlagserteilung: Offizielle Bezeichnung:Magistrat der Universitätsstadt Gießen - Tiefbauamt - Straße:Berliner Platz 1 Stadt/Ort:35390 Gießen Land:Deutschland (DE) Zu Hdn. von :Herr Schäfer Telefon:+49 6413061736 Fax:+49 6413061773 E-Mail:submissionsstelle@giessen.de digitale Adresse(URL):www.giessen.de | |||||||
| URL zur elektronischen Abgabe von Angeboten: | ||||||||
| 2. | Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO | |||||||
| 3. | Form, in der Angebote einzureichen sind: [x] elektronisch [x] in Textform [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel [ ] schriftlich | |||||||
| 4. | ||||||||
| 5. | Bezeichnung des Auftrags: Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 | |||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: 66.26.045 | ||||||||
| Art des Auftrags: Dienstleistung | ||||||||
| Art und Umfang der Leistung: Haupt- und Sonderprüfungen | ||||||||
| Produktschlüssel (CPV): 71630000 Technische Kontrolle und Tests 71631450 Kontrolle von Brücken | ||||||||
| Ort der Leistung: Gießen NUTS-Code : DE72 Gießen | ||||||||
| 6. | Unterteilung in Lose: nein | |||||||
| 7. | Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen | |||||||
| 8. | Ausführungsfrist: Beginn: Nach Zuschlagserteilung Ende: 31.12.2027 | |||||||
| 9. | Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen | |||||||
| Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: | ||||||||
| 10. | Frist für den Eingang der Angebote: 29.09.2026 10:00 Uhr | |||||||
| Bindefrist: 29.10.2026 | ||||||||
| 11. | ||||||||
| 12. | Zahlungsbedingungen: Siehe Vergabeunterlagen | |||||||
| 13. | Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage einer Präqualifikationsurkunde für Liefer- und Dienstleistungen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Hessen 124-Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 33 UVgO zu machen: - Benennung Sach- und Fachkundiger Ingenieur nach DIN 1076 Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 33 UVgO), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. | |||||||
| 14. | Zuschlagskriterien
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| 15. | Sonstige Informationen: nachr. HAD-Ref. : 235/4474 nachr. V-Nr/AKZ : 66.26.045 | |||||||
| 16. | Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: | |||||||
| Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnpflicht, auch für Nach- und Verleihunternehmen. | ||||||||
| Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein | ||||||||
| Tag der Veröffentlichung in der HAD: 10.09.2026 | ||||||||