
Öffentliche Ausschreibung VOB/A |
||
| HAD-Referenz-Nr.: 10012/6 | ||||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: MKK FTTH LS 2026 | ||||||||
| a) | Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Breitband Main-Kinzig GmbH Straße:Im Steinigen Graben 13 Stadt/Ort:63571 Gelnhausen Land:Deutschland (DE) Zu Hdn. von :Herr Philipp Kneip Telefon:06051-8513000 E-Mail:info@breitband-mkk.de digitale Adresse(URL): | |||||||
| b) | Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOB/A | |||||||
| c) | Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: | |||||||
| Zugelassene Angebotsabgabe | ||||||||
| [x] elektronisch [x] in Textform [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel [ ] schriftlich | ||||||||
| d) | Art des Auftrags: Ausbau Gigabit-Breitbandversorgung im Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster, FTTH) - Tiefbau und sonstige Leistungen für die Erschließung von Gebäuden (Lückenschluss-Projekte) | |||||||
| e) | Ort der Ausführung: 63571 Gelnhausen NUTS-Code : DE719 Main-Kinzig-Kreis | |||||||
| f) | Art und Umfang der einzelnen Lose: Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernetzes zur Realisierung von Breitbandinternet voranzutreiben. Auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der Next-Generation-Access-Novelle der EU (NGA-Ausbau) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde ein eigengetriebener Ausbau der passiven Infrastruktur durchgeführt. Im Zuge dieses Projektes erfolgte von 2013 bis Mitte 2015 die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom. Das Projekt wurde durch die 100% kreiseigene Breitband Main-Kinzig GmbH, die am 03.05.2012 gegründet wurde, umgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler, sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Seit 2022 sind zudem ca. 150 kommunale Gewerbegebiete im Main-Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln mit Glasfaser erschlossen worden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude). Anfang 2021 wurde entschieden, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (dürfen) (Gigabit; FTTH-Migration). Die Leistungen hierfür sind alle Vergeben, das Projekt ist bis spätestens Ende 2027 umgesetzt. Trotz des flächendeckenden Ausbaus im MKK gibt es in den unterschiedlichen Netzen dennoch vereinzelte Lücken von Gebäuden, die noch nicht erschlossen sind. Dies sind z. B. außenliegende Gebäude, Gebäude in Kabelnetzen oder Gebäude von sonstigen Versorgern, die nicht ausgebaut wurden. Hierfür stehen Fördermittel des Bundes und des Landes im Zuge des „Lückenschlussprojektes“ zur Verfügung. Das Förderprojekt Lückenschluss ist ein von den Fördergebern Bund und Land initiiertes Sonderprojekt, um einzelne Versorgungslücken in ansonsten bereits ausgebauten Gebieten zu schließen. Der Lückenschluss dient dazu, Kommunen oder Ortsteile zu 100% mit gigabitfähigen Netzen zu erschließen. Die Breitband Main-Kinzig setzt sechs bewilligte Projekte in den Kommunen Bad Soden-Salmünster, Freigericht, Gelnhausen, Hasselroth, Schlüchtern und Steinau um. Die Vergabe der Tiefbauleistung erfolgt entsprechend den Förderbescheiden in einzelnen Losen bzw. nach Kommunen. Die Breitband Main-Kinzig GmbH hat hierzu für 6 Cluster Fördermittel beantragt und genehmigt bekommen. Die Maßnahme basiert auf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023. Speziell auf das in den Förderrichtlinien enthaltene Materialkonzept wird hier bereits verwiesen. Zum notwendigen Ausbau der passiven Infrastruktur werden mit diesem Vergabeverfahren Generalunternehmerleistungen zum Bau des Gigabit-Netzes (FTTH. Lückenschlüsse) für zu erschließende Gebiete in 6 (sechs) Losen bestehend aus 1 bis n Ausbauclustern ausgeschrieben. Die Leistungen werden auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens unmittelbar je Los an einen Auftragnehmer vergeben. Der Bau und die von dem Auftragnehmer zu übernehmende Genehmigungs- und Ausführungsplanung sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem vom Auftraggeber eingesetzten Planungsbüro Athanus Partners GmbH erfolgen. Wesentliche Materialien werden den beauftragten Bauunternehmen durch die Breitband Main-Kinzig GmbH beigestellt. Ein Ausbaucluster (Los) bezieht sich auf eine kommunale Gebietskörperschaft wie etwa ein Ortsteil oder eine ganze Kommune. Das Cluster selbst ist bereits vom Grunde her (von wem auch immer) versorgt und es geht um die Erschließung der letzten Lücken durch die Breitband Main-Kinzig GmbH. Um diese Lücken zu schließen, muss folgender Bau erfolgen: - Neubau von FTTH-Trassen zu den Gebäuden - Nutzung von bereits vorhandenen FTTH-Trassen (Rohrverbünde; RV) der Breitband Main-Kinzig GmbH. - Nutzung von bereits vorhandenen (VDSL)-Leerrohr-Trassen (HDPE Rohre 50 DA) der Breitband Main-Kinzig GmbH, die jedoch noch ertüchtigt werden müssen. - Nutzung vorhandener Glasfaserverteiler (SVt und NVt) oder Neubau von Glasfaserverteiler (SVt und NVt) - Die Dimensionierung der Access-Rohre ist nicht nur abhängig von der Anzahl der Gebäude (HC & HP), sondern auch von den Baulücken und dem Beilauf. Mit Beilauf sind Gebäude gemeint, die entlang der Trasse liegen und bereits erschlossen sind (z. B. Kabelanschlüsse). Der Auftraggeber macht hier konkrete Vorgaben über die Gebäude und Baulücken die zu erschließen und darüber hinaus in der Dimensionierung zu berücksichtigen sind. Im Vorfeld sowie während des Baus sollen folgende Aspekte abgestimmt und berücksichtigt werden: - Neben dem Bauzeitenplan kalkuliert der Auftragnehmer mit dem Angebot auf Basis eigener Planungen den jeweiligen Anteil der Gesamtkosten für die einzelnen Ausbaucluster (Einzelpreis je Einzelprojekt/Abschnitt Homes Passed). Synergien durch Nutzung derzeit noch nicht bekannter vorhandener Leerrohre werden während der Projektumsetzung kalkuliert und zum Abzug gebracht. Schon bekannte Synergien müssen in der Kalkulation berücksichtigt werden. - Der Trassenbau zu den Clustern und entlang den Anliegerstraßen der Gebäude (Homes Passed) erfolgt auf der Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung und zu einem anzubietenden Festpreis. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung liegen die Grundstückseigentümererklärungen (GEE) für die Gebäude noch nicht abschließend vor. Da im Laufe des Projektes erst die Anzahl der GEE erwartet werden können, wird der Hausanschluss separat (nach Stückzahl) abgerechnet. Beim aktuellen FTTH-Rollout liegen die Anschlussquoten in den Ausbauclustern zwischen 80 und 90%. Grundsätzlich müssen alle vom AG benannten Gebäude mit Homes Passed erschlossen werden. - Trassenfestlegungen für die jeweiligen definierten Ausbaucluster werden durch den Auftragnehmer durchgeführt. Dazu kann die beigestellte Grobplanung verwendet werden. Dabei besteht die Möglichkeit von Trassenoptimierungen. Hier ist zu beachten, dass alle vorgegebenen Gebäude mit den Trassen erreicht werden müssen (Homes Passed; bedeutet auf der gleichen Straßenseite wie das Gebäude steht). Die Trassenfestlegungen sind vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber und Kommunen, Versorgern, Behörden etc. abzustimmen. Der Auftragnehmer übernimmt die Planungsleistung für die abschließend zu bauende Trassen und holt dazu alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig ein. Die Trassenfestlegungen müssen die Röhrchen- und Kabeldimensionierungen des AG gemäß Materialkonzept des Bundes für die potenziellen anzuschließenden Gebäude erfüllen. - Der Ausbau wird mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen finanziert. Daher müssen die Richtlinien zum Ausbau mit Fördermitteln sowie die Förderbedingungen eingehalten werden. Diese Richtlinien und Bedingungen (siehe u.a. Anhang 2, 3, 4, und 5) sind für alle Bieter bindend. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau der Ausbaucluster gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten (auch Kommunen, sofern mit den zuständigen Stellen keine Genehmigungen eingeholt werden müssen) einer Vertraulichkeit unterliegt. Dies bezieht sich auf die Beauftragung selbst, die geplante Trassenführung und die Termine. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass etwaige Fragen ausschließlich an den Auftraggeber zu richten sind und eine selbständige Kontaktaufnahme mit Dritten (z. B. Verwaltungen vor Ort) - mit Ausnahme des Zweckes zur Einholung der erforderlichen Genehmigungen - ebenso nur in Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH zu erfolgen hat. Es werden keine Termine gegenüber Dritten kommuniziert oder bestätigt. Etwaige Auskunft über den Baufortschritt darf nur an durch die Breitband Main-Kinzig GmbH benannte Personen erfolgen. | |||||||
| Produktschlüssel (CPV): 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze | ||||||||
Los 1: Kommune Schlüchtern: Ausbau von Clustern (FTTH) und Anbindung an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH kurze Beschreibung : Jeweils Ausbau in zwei Clustern, welche mit Kabelnetzen versorgt sind. Anbindung von Lücken, die nicht mit Kabel versorgt sind. Anbindung an das Bestandsnetz: - Kressenbach: Neuer NVt und Terminierung am vorhandenen MFG, welches direkt am neuen NVt sitzt. - Breitenbach: o Bestehend aus 3 Subcluster o 1 neuer NVt an einem neuen Subcluster o 2 Subcluster werden über Bestandsrohr an einen neuen NVt angebunden. Kopplung Neubau an Bestand über P2 und Muffe. Die Konzentration der beiden Subcluster erfolgt über jeweils diese Muffe. Also keine Backboneerweiterung, sondern Terminierung der neuen Kunden in einer Muffe. Zwischen Muffe und vorhandenem NVt in Breitenbach muss ein 72er Kabel eingeblasen und beschaltet werden. o Vorhandener SVt in Wallroth aus dem bereits erfolgten FTTH-Ausbau. o Es müssen immer im SVt die neuen Kunden gepatched werden. Anzahl Gebäude (gesamt): Ca. 15 Gebäude verteilt auf 2 Ortsteile. Wir gehen von einer Penetration von ca. 85 % für Homes Connect aus. Aktuell liegt der Schnitt der bereits vorliegenden GEE bei ca. 90 %. Der Rest ist Homes Passed. Synergien: Diverse, besonders bei Hausanschlüssen. Es werden bei einigen zu erschließenden Hausanschlüssen bereits Leerrohre der Eigentümer verfügbar sein. Bestandsnetz der BBMK. Etwaiges Aufmaß Tiefbau: - Länge Tiefbau Linie befestigt: ca. 1.475 m - Länge Tiefbau Linie unbefestigt: ca. 0 m - Zu ertüchtigende Trasse: ca. 0 m Anzahl Glasfaserverteiler und Backbone: - NVt: ca. 1 Stück - SVt: ca. 0 Stück - P2-Schächte: ca. 2 Stück - Muffen: ca. 2 Stück - LWL72: ca. 242 m - LWL144: ca. 3 m Etwaiges Aufmaß Hausanschlüsse (Trassen von der Straße/Gehweg ins Gebäude) (Vorplanung): - Länge Tiefbau je HE im Schnitt: ca. 10 Meter (befestigt, unbefestigt und Mix, vorhandene Leerrohre für HE) - Länge LWL-Access (Kollokationspunkt zur HE) im Schnitt: ca. 240 Meter Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. Los 2: Kommune Steinau: Ausbau von Clustern (FTTH) und Anbindung an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH kurze Beschreibung : Jeweils Ausbau in einem Cluster, welches mit Kabelnetz versorgt ist. Anbindung von Lücken, die nicht mit Kabel versorgt sind. Anbindung an das Bestandsnetz: - Bellings: o 2 Subcluster. o Neue NVt und neuer SVt ist zu errichten. Zwischen dem neuen SVt und dem POP Steinau muss ein LWL 144 im Bestandsröhrchen eingeblasen und beidseitig beschaltet werden. o Es müssen immer im SVt die neuen Kunden gepatched werden. o Das 2. Subcluster wird über ein zu ertüchtigendes LR angebunden. Anzahl Gebäude (gesamt): Ca. 31 Gebäude verteilt auf 1 Ortsteil. Wir gehen von einer Penetration von ca. 85 % für Homes Connect aus. Aktuell liegt der Schnitt der bereits vorliegenden GEE bei ca. 90 %. Der Rest ist Homes Passed. Synergien: Diverse, besonders bei Hausanschlüssen. Es werden bei einigen zu erschließenden Hausanschlüssen bereits Leerrohre der Eigentümer verfügbar sein. Bestandsnetz der BBMK. Etwaiges Aufmaß Tiefbau: - Länge Tiefbau Linie befestigt: ca. 3.105 m - Länge Tiefbau Linie unbefestigt: ca. 0 m - Zu ertüchtigende Trasse: ca. 698 m Anzahl Glasfaserverteiler und Backbone: - NVt: ca. 4 Stück - SVt: ca. 1 Stück - P2-Schächte: ca. 1 Stück - Muffen: ca. 0 Stück - LWL72: ca. 0 m - LWL144: ca. 12.760 m Etwaiges Aufmaß Hausanschlüsse (Trassen von der Straße/Gehweg ins Gebäude) (Vorplanung): - Länge Tiefbau je HE im Schnitt: ca. 10 Meter (befestigt, unbefestigt und Mix, vorhandene Leerrohre für HE) - Länge LWL-Access (Kollokationspunkt zur HE) im Schnitt: ca. 210 Meter Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. Los 3: Kommune Freigericht: Ausbau von Clustern (FTTH) und Anbindung an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH kurze Beschreibung : Jeweils Ausbau in einem Cluster, welches mit Kabelnetz versorgt ist. Anbindung von Lücken, die nicht mit Kabel versorgt sind. Anbindung an das Bestandsnetz: - Altenmittlau: o 6 Subcluster o Zum Teil Kunden über Muffen an vorhandenen NVt. o Zum Teil Kunden direkt an vorhandenen NVt. o Zum Teil Kunden an neuen NVt und vorhandener SVt in Altenmittlau. o Es müssen immer im SVt die neuen Kunden gepatched werden. o Keine Erweiterung zum POP notwendig. Anzahl Gebäude (gesamt): Ca. 29 Gebäude verteilt auf 1 Ortsteil. Wir gehen von einer Penetration von ca. 85 % für Homes Connect aus. Aktuell liegt der Schnitt der bereits vorliegenden GEE bei ca. 90 %. Der Rest ist Homes Passed. Synergien: Diverse, besonders bei Hausanschlüssen. Es werden bei einigen zu erschließenden Hausanschlüssen bereits Leerrohre der Eigentümer verfügbar sein. Bestandsnetz der BBMK. Etwaiges Aufmaß Tiefbau: - Länge Tiefbau Linie befestigt: ca. 1.372 m - Länge Tiefbau Linie unbefestigt: ca. 0 m - Zu ertüchtigende Trasse: ca. 0 m Anzahl Glasfaserverteiler und Backbone: - NVt: ca. 1 Stück - SVt: ca. 0 Stück - P2-Schächte: ca. 3 Stück - Muffen: ca. 4 Stück - LWL72: ca. 0 m - LWL144: ca. 1.234 m Etwaiges Aufmaß Hausanschlüsse (Trassen von der Straße/Gehweg ins Gebäude) (Vorplanung): - Länge Tiefbau je HE im Schnitt: ca. 10 Meter (befestigt, unbefestigt und Mix, vorhandene Leerrohre für HE) - Länge LWL-Access (Kollokationspunkt zur HE) im Schnitt: ca. 200 Meter Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. Los 4: Kommune Gelnhausen: Ausbau von Clustern (FTTH) und Anbindung an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH kurze Beschreibung : Jeweils Ausbau in einem Cluster, welches mit Kabelnetz versorgt ist. Anbindung von Lücken, die nicht mit Kabel versorgt sind. Anbindung an das Bestandsnetz: - Haitz: o 2 Subcluster o neuer NVt und vorhandener SVt in Haitz. o Anschluss von Gebäuden an vorhandenen NVt o Anschluss von Gebäuden an Muffe und zum vorhandenen NVt inkl. Kabel im Bestandnetz zum vorh. NVt o Keine Erweiterung des Backbonenetzes zum POP o Es müssen immer im SVt die neuen Kunden gepatched werden. Anzahl Gebäude (gesamt): Ca. 34 Gebäude verteilt auf 1 Ortsteil. Wir gehen von einer Penetration von ca. 85 % für Homes Connect aus. Aktuell liegt der Schnitt der bereits vorliegenden GEE bei ca. 90 %. Der Rest ist Homes Passed. Synergien: Diverse, besonders bei Hausanschlüssen. Es werden bei einigen zu erschließenden Hausanschlüssen bereits Leerrohre der Eigentümer verfügbar sein. Bestandsnetz der BBMK. Etwaiges Aufmaß Tiefbau: - Länge Tiefbau Linie befestigt: ca. 1.358 m - Länge Tiefbau Linie unbefestigt: ca. 0 m - Zu ertüchtigende Trasse: ca. 0 m Anzahl Glasfaserverteiler und Backbone: - NVt: ca. 1 Stück - SVt: ca. 0 Stück - P2-Schächte: ca. 2 Stück - Muffen: ca. 1 Stück - LWL72: ca. 162 m - LWL144: ca. 2.260 m Etwaiges Aufmaß Hausanschlüsse (Trassen von der Straße/Gehweg ins Gebäude) (Vorplanung): - Länge Tiefbau je HE im Schnitt: ca. 10 Meter (befestigt, unbefestigt und Mix, vorhandene Leerrohre für HE) - Länge LWL-Access (Kollokationspunkt zur HE) im Schnitt: ca. 200 Meter Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. Los 5: Kommune Hasselroth: Ausbau von Clustern (FTTH) und Anbindung an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH kurze Beschreibung : Jeweils Ausbau in einem Cluster, welches mit Kabelnetz versorgt ist. Anbindung von Lücken, die nicht mit Kabel versorgt sind. Anbindung an das Bestandsnetz: - Niedermittlau: o 4 Subcluster o Neuer NVt und neuer SVt in Niedermittlau inkl. LWL 144 zum POP nach Niedermittlau. o Zum Teil Kunden direkt an vorhandenen NVt. o Zum Teil Kunden an neuen NVt und vorhandener SVt in Niedermittlau. o Es müssen immer im SVt die neuen Kunden gepatched werden. Anzahl Gebäude (gesamt): Ca. 27 Gebäude verteilt auf 1 Ortsteil. Wir gehen von einer Penetration von ca. 85 % für Homes Connect aus. Aktuell liegt der Schnitt der bereits vorliegenden GEE bei ca. 90 %. Der Rest ist Homes Passed. Synergien: Diverse, besonders bei Hausanschlüssen. Es werden bei einigen zu erschließenden Hausanschlüssen bereits Leerrohre der Eigentümer verfügbar sein. Bestandsnetz der BBMK. Etwaiges Aufmaß Tiefbau: - Länge Tiefbau Linie befestigt: ca. 1.553 m - Länge Tiefbau Linie unbefestigt: ca. 0 m - Zu ertüchtigende Trasse: ca. 0 m Anzahl Glasfaserverteiler und Backbone: - NVt: ca. 3 Stück - SVt: ca. 1 Stück - P2-Schächte: ca. 0 Stück - Muffen: ca. 0 Stück - LWL72: ca. 0 m - LWL144: ca. 3.595 m Etwaiges Aufmaß Hausanschlüsse (Trassen von der Straße/Gehweg ins Gebäude) (Vorplanung): - Länge Tiefbau je HE im Schnitt: ca. 10 Meter (befestigt, unbefestigt und Mix, vorhandene Leerrohre für HE) - Länge LWL-Access (Kollokationspunkt zur HE) im Schnitt: ca. 230 Meter Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. Los 6: Kommune Bad Soden-Salmünster: Ausbau von Clustern (FTTH) und Anbindung an das Bestandsnetz der Breitband Main-Kinzig GmbH kurze Beschreibung : Jeweils Ausbau in einem Cluster, welches mit Kabelnetz versorgt ist. Anbindung von Lücken, die nicht mit Kabel versorgt sind. Anbindung an das Bestandsnetz: - Salmünster: Anbindung an vorhandenes MFG (VDSL, GPON) - Mernes: Anbindung von 2 Subcluster über vorhandenes LR an vorhandenes MFG. Konzentration der Anschlüsse über Muffe. - Kath.-Willenroth: o 2 Subcluster, Verbindung über zu ertüchtigende LR-Trasse (HDPE) o Neue Muffe, vorhandene Muffe und Anbindung an Bestands MFG o Neue NVt im anderen Subcluster als Konzentrator Anzahl Gebäude (gesamt): Ca. 25 Gebäude verteilt auf 1 Ortsteil. Wir gehen von einer Penetration von ca. 85 % für Homes Connect aus. Aktuell liegt der Schnitt der bereits vorliegenden GEE bei ca. 90 %. Der Rest ist Homes Passed. Synergien: Diverse, besonders bei Hausanschlüssen. Es werden bei einigen zu erschließenden Hausanschlüssen bereits Leerrohre der Eigentümer verfügbar sein. Bestandsnetz der BBMK. Etwaiges Aufmaß Tiefbau: - Länge Tiefbau Linie befestigt: ca. 2.843 m - Länge Tiefbau Linie unbefestigt: ca. 2.398 m - Zu ertüchtigende Trasse: ca. 1.833 m Anzahl Glasfaserverteiler und Backbone: - NVt: ca. 1 Stück - SVt: ca. 0 Stück - P2-Schächte: ca. 2 Stück - Muffen: ca. 3 Stück - LWL72: ca. 0 m - LWL144: ca. 1.326 m Etwaiges Aufmaß Hausanschlüsse (Trassen von der Straße/Gehweg ins Gebäude) (Vorplanung): - Länge Tiefbau je HE im Schnitt: ca. 10 Meter (befestigt, unbefestigt und Mix, vorhandene Leerrohre für HE) - Länge LWL-Access (Kollokationspunkt zur HE) im Schnitt: ca. 600 Meter Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. | ||||||||
| g) | Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Die Breitband Main-Kinzig GmbH will spätestens bis Ende 2027 alle gemäß vorgenannter Förderrichtlinie erschließbaren Gebäude und sonstige Arbeiten im Zuge dieser Ausschreibung ausgebaut haben. Die Abnahme der mängelfreien Leistung muss für alle Lose gemäß Formblatt 214 erfolgt sein, abhängig von der Anzahl der Lose die ein Bieter gewinnt. Dies schließt die Dokumentation für Trassen, LWL-Montage und sonstige Dokumentationen mit ein. Ein Los ist erst dann fertiggestellt, wenn die letzte Leistung erbracht ist (i.d.R. die letzte geschuldete Dokumentation). Die Auftragnehmer haben die notwendigen Leistungen für die Realisierung der Ausbaucluster und sonstigen Ausbauten je Los schlüsselfertig zu erbringen und die Angebote zum Festpreis entsprechend zu kalkulieren. Die Breitband Main-Kinzig GmbH stellt dazu eine Grobplanung für die ausgeschriebenen Ausbaucluster zur Verfügung. Einzig die Hausanschlüsse selbst werden nach Stück zu einem pauschalen Einheitspreis abgerechnet. Die Überführung in die Ausführungsplanung, die Trassengenehmigungen bzw. Trassenabstimmungen mit den Wegebaulastträgern ist Leistung des Auftragnehmers. Die Breitband Main-Kinzig GmbH besitzt Wegerechte nach §125 Absatz 1 TKG. Die Auftragnehmer haben alle notwendigen Maschinen und Ressourcen zu stellen, um das jeweils wirtschaftlichste Tiefbauverfahren für den jeweiligen Trassenabschnitt und weitere Bauleistungen zu gewährleisten. Dies sind u.a. offene Bauweise, Kabelverlegepflug, Trenching, Spülbohrverfahren sowie das Setzen von Glasfaserverteilern, Einblasen von Glasfaserkabeln sowie Röhrchen im Bestandsnetz, Spleißen und Einmessen von Glasfaserkabeln sowie Durchführung von fachgerechten Hauseinführungen (HE) und Abschluss der Fasern in einer entsprechenden Abschlussbox (APL), den Glasfaserverteilern sowie in den POP-Standorten. Die bereits errichteten POP-Gebäude (Garagen) oder sonstigen bereits errichteten Glasfaserverteiler sind nicht Bestandteil dieser Leistung und Ausschreibung. Der Fördergeber (Bund) verlangt den Einsatz von alternativen Verlegemethoden zur Kostensenkung. Diese sind beispielhaft Trenching und Spülbohrverfahren. Der Bieter hat diese Verfahren im Angebot explizit anzugeben. Ungeachtet dessen, muss der Auftragnehmer die geforderten Mindestverlegetiefen und -breiten unabhängig von seinen gewählten Verlegemethoden gewährleisten. Gemeinsam mit den Kommunen, Wegebaulastträgern und Grundstückseigentümern oder deren Beauftragten müssen Abnahmen erfolgen. Abnahmen sind zu dokumentieren (Abnahmeprotokoll). Die Trassen und der Trassenbau sind exakt zu dokumentieren. Die Dokumentation ist termingerecht zu übergeben, es gelten bezüglich Dokumentation zusätzlich die Anforderungen der Fördergeber. Neben der üblichen Trassendokumentation ist der Bau selbst mit Bildern zu dokumentieren. Die werkvertragliche Abnahme erfolgt durch den Aufraggeber. Die Breitband Main-Kinzig GmbH weist darauf hin, dass eine enge und zügige Detailabstimmung zwischen den für das jeweilige Ausbaucluster zum Zuge kommenden Auftragnehmern und der Breitband Main-Kinzig GmbH vor dem Baubeginn erfolgen muss. Der Auftraggeber beabsichtigt, unmittelbar nach Auftragserteilung, mit den Planungsgesprächen zu beginnen. Der Auftragnehmer hat dafür rechtzeitig entsprechende Kapazitäten unmittelbar nach der Vergabe bereitzustellen, um den unmittelbaren Projektstart nach Auftragserteilung sicherzustellen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. | |||||||
| h) | Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f): ja. Angebote können eingereicht werden für mehrere Lose | |||||||
| i) | Ausführungsfristen: Die Fertigstellungstermine sind wie folgt, abhängig, ob ein Auftragnehmer ein oder mehrere Lose beauftragt bekommt: • Fertigstellung am 31.05.2027 (für das erste beauftragte Los, gleich, um welches Los es sich handelt) • Fertigstellung am 15.07.2027 (für das zweite beauftragte Los) • Fertigstellung am 01.09.2027 (für das dritte beauftragte Los) • Fertigstellung am 15.10.2027 (für das vierte beauftragte Los) • Fertigstellung am 15.11.2027 (für das fünfte und sechste beauftragte Los) Für den Fall, dass der Auftragnehmer mehrere Lose beauftragt hat, bestimmt er mit Beginn des Projektes, also fünf Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens, die Reihenfolge der Lose, gemäß o.g. Fertigstellungstermine. Fertigstellung bedeutet, dass alles gebaut, eingemessen und die abschließende Dokumentation wie Abnahme-, Messprotokolle etc. vorliegen und vom Auftraggeber geprüft sind. Es werden Prüfzeiten von 3 Wochen angesetzt. Ende : 15.11.2027 | |||||||
| j) | Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen | |||||||
| k) | mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen | |||||||
| l) | Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen | |||||||
| Vergabeunterlagen werden | ||||||||
| elektronisch zur Verfügung gestellt unter: | ||||||||
| Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: | ||||||||
| ( ) Abgabe Verschwiegenheitserklärung | ||||||||
| (x) andere Maßnahmen: | ||||||||
| Die Vergabeunterlagen können unter der in der Auftragsbekanntmachung genannten Adresse unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. | ||||||||
| Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. | ||||||||
| Nachforderung | ||||||||
| Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: | ||||||||
| Alle Unterlagen, bis auf nachfolgend aufgeführte Unterlagen (wichtiger Hinweis): Unterlagen, die wertungsrelevant sind (Angebotsschreiben, Preisblatt) werden gemäß § 16a Abs. 3 VOB/A nicht nachgefordert, d.h. das Angebot des Bieters wird gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen, wenn diese Unterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. | ||||||||
| o) | Ablauf der Angebotsfrist am: Los 1 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 2 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 3 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 4 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 5 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 6 : 13.11.2026 10:00 Uhr | |||||||
| Bindefrist: 31.12.2026 | ||||||||
| p) | Anschrift, an die die Angebote zu richten/übermitteln sind | |||||||
| elektronisch: | ||||||||
| q) | Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch | |||||||
| r) | Zuschlagskriterien
| |||||||
| s) | Angebotseröffnung: Los 1 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 2 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 3 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 4 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 5 : 13.11.2026 10:00 Uhr Los 6 : 13.11.2026 10:00 Uhr | |||||||
| t) | ||||||||
| u) | ||||||||
| v) | ||||||||
| w) | Beurteilung der Eignung: 1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (1) Eigenerklärung zu der Frage, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, (2) Eigenerklärung zu der Frage, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, (3) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, (4) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, (5) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, (6) Aussagekräftige Unternehmensdarstellungen, unter Angabe von Firma/Name, Sitz des Unternehmens, Gegenstand des Unternehmens, Rechtsform des Unternehmens, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung, (7) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, (8) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes in der Fassung vom 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40), (9) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 zur Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2023 bis 2025) soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge des Konzerns vorzulegen. Falls für den Bieter die Erstellung von Bilanzen, Bilanzauszügen nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist oder deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist: Vorlage einer aussagekräftigen Erklärung/Darstellung, aus der sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025) ergibt und auf deren Grundlage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Bieters ermittelt werden kann (z. B. Darstellung des Geschäftsergebnisses und Lage der Gesellschaft unter Angabe der für die Geschäftstätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre etc.). (3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, 5.000.000 EUR für Sachschäden sowie 5.000.000 EUR für reine Vermögensschäden (2-fach maximiert). Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. (4) Nachweis einer zur Projektfinanzierung ausreichenden Bonität in Höhe von ca. 200.000,00 Euro. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme erklären. Sofern der Bieter die Bauzwischenfinanzierung aus eigenen Mitteln bereitstellen kann, hat er dies mittels einer Eigenerklärung und Nachweis zu bestätigen. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (1) Aufstellung der in den letzten fünf Geschäftsjahren (2021 bis 2025) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Die Referenzliste ist - je nach Gegenstand und Inhalt der Bewerbung - aufzuteilen, insbesondere Nachweis von Erfahrungen im Bereich Glasfaserausbau bzw. mit Tiefbauarbeiten, Straßenbau und zugehörigen Arbeiten für Rohrleitungen und Glasfasernetze sowie in der Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern, Erfahrung in der Erstellung von Hausanschlüssen. Anzugeben ist dabei - je Projekt / je Referenz - der Leistungsinhalt und -umfang (z. B. Anzahl Glasfaserverteiler, Hausanschlüsse (FTTH)) sowie der Auftragswert, die Projektstruktur, Zeit und Ort der Ausführung sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle und Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden. - Mindestanforderung Referenzen FTTH: Nachweis, dass innerhalb eines Jahres 1.500 Gebäudeanschlüsse (HC) inklusive Zuführungsnetz (HP) realisiert worden sind oder alternative Nachweise und Referenzen, dass das Unternehmen über die notwendige Fachkunde verfügt. (2) Erklärung zur Zahl der in den letzten fünf Geschäftsjahren (2021 bis 2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. - Mindestanforderungen nachzuweisende Ressourcen: Der Bieter muss plausibel nachweisen, dass er über die erforderlichen personellen Kapazitäten je Los verfügt. Dabei muss dargestellt werden, dass er die Termine gemäß Formblatt 214 mit seinen dargestellten Ressourcen einhält. Eine entsprechende Ressourcenplanung für die Tiefbauleistung (Linie + Hausanschlüsse) und die für LWL-Arbeiten ist aufzuführen. Des Weiteren muss er folgendes aufführen: - Ein namentlich benannter Mitarbeiter mit der Qualifikation für die Projektleitung sowie ein Stellvertreter je 3 beauftragte Lose - Zwei Mitarbeiter mit der Qualifikation für die Planung - Zwei Mitarbeiter mit der Qualifikation für Doku (Personen können identisch zu Planung sein) - Ein namentlich bereits benannter Bauleiter je 3 Lose Bieterhinweis: Der Nachweis der vorstehenden Kapazitäten ist für jedes Los gesondert zu erbringen, wobei 3 Lose zusammengefasst werden können als eine Ressourceneinheit, da die Lose relativ kleinteilig sind. Es können bis zu sechs Lose für einen Bieter bezuschlagt werden. Der Projektleiter darf für maximal 3 Lose eingesetzt werden. Für den Fall, dass Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen verbindliche Nachweise aufgeführt werden. Eine Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebots. Zudem muss der Bieter weitere Ersatzkapazitäten konkret benennen, die für den Fall, dass Kolonnen, gleich aus welchem Grund, zeitweise oder dauerhaft ausscheiden, eine kontinuierliche Fortführung der Arbeiten sicherstellen. Die Darstellung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Für den Fall, dass (eignungsverleihender) Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen verbindliche Nachweise aufgeführt werden, aus denen sich ergibt, dass die dem Angebot zugrunde liegenden Kapazitäten im Falle der Beauftragung zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass keine Nachunternehmer eingesetzt werden, muss das Unternehmen nachweisen, dass die Kapazitäten im eigenen Haus unmittelbar nach Beauftragung verfügbar sind. Eine Nichterfüllung von Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots! (3) Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Gesamtleitung des Projekts sowie für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals, insbesondere zur beruflichen Befähigung des vorgesehenen Bauleiters. (4) Eigenerklärung über die dem Bieter für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung. (5) Nachweis über die Einhaltung der Vergabe- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen am Telekommunikationsnetz (TK-Netz) der Telekom Deutschland, als Eigenerklärung. (6) Nachweis, dass das Unternehmen über für das Straßenbauhandwerk qualifizierte Mitarbeiter verfügt und diese im Projekt eingesetzt werden (Mindestanforderung). Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot des Bieters von dem Verfahren auszuschließen, wenn die Referenzen nicht plausibel sind und daher davon auszugehen ist, dass der Auftragnehmer nicht über die erforderlichen Referenzen zum Nachweis der Fachkunde verfügt. Eine Nachforderung der Referenzen erfolgt gemäß § 16a Abs. 3 VOB/A nicht, d.h., das Angebot des Bieters wird auch dann gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen, wenn die Referenzen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. | |||||||
| x) | Nachprüfung behaupteter Verstöße | |||||||
| Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Zuständige Vergabeprüfstelle (Vergabekompetenzstelle/VOB-Stelle) Regierungspräsidium Darmstadt Luisenplatz 2 64283 Darmstadt E-Mail: vergabekompetenzstelle@rpda.hessen.de Frau Pett-Stallmann Tel.: 06151 / 12-5615, Fax: 0611 / 327-648534 Frau Adilovic Tel.: 06151 / 12-5064, Fax: 0611 / 327-648534 3. Nicht berücksichtigte Bewerber Bieter unterliegen mit der Abgabe ihres Angebotes den besonderen Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerbungen (§ 19 VOB/A). | ||||||||
| y) | Sonstige Angaben: Informatorische Angaben Der Bieter hat mit dem Angebot im Rahmen eines Ressourcenkonzepts zudem folgende informatorische Angaben zu machen, die zur Prüfung der Plausibilität der Kapazitäten erforderlich sind. Die Angaben sind zwingend erforderlich für die Teilnahme am Wettbewerb, unterliegen jedoch nicht der Zuschlagswertung. - Es ist ein konkreter Bauzeitenplan zu erarbeiten, der Aufschluss darüber gibt, wie die Bauplanung- und Ausführung erfolgt und wie viele Kolonnen zum Einsatz kommen. Die dabei wöchentliche zu Grunde gelegte Bauleistung ist anzugeben. - Die Baukolonnen, die der Bieter gemäß Bauzeitenplan einzusetzen beabsichtigt, sind konkret zu benennen. Der Projektleiter, sein Stellvertreter und der Bauleiter sind namentlich zu benennen. Dabei etwaig vorgesehene Nachunternehmer sowie ein durch den NU gestellter Bauleiter namentlich zu nennen. Die Anzahl der weiteren Beschäftigten je Kolonne ist - unter Berücksichtigung der Mindestanforde-rungen - zu benennen. Mindestanforderung Projektleiter: Der Projektleiter muss mindestens zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt sein. Die Deutschkenntnisse müssen mindestens C2 entsprechen. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. - Zudem muss der Bieter weitere Ersatzkapazitäten konkret benennen, die für den Fall, dass Kolonnen gleich aus welchem Grund zeitweise oder dauerhaft ausscheiden, eine kontinuierliche Fortführung der Arbeiten sicherstellen. Die Darstellung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot des Bieters von dem Verfahren auszuschließen, wenn das Ressourcenkonzept nicht plausibel ist und daher davon auszugehen ist, dass der Auftragnehmer nicht über die erforderlichen Ressourcen zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung verfügt. Eine Nachforderung des Ressourcenkonzepts gemäß § 16a Abs. 3 VOB/A erfolgt nicht, d.h., das Angebot des Bieters wird auch dann gemäß § 16 Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen, wenn das Ressourcenkonzept nicht mit dem Angebot vorgelegt wird. Die Vergabe der Leistung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Aufsichtsgremien der Breitband Main-Kinzig GmbH. Dies erfolgt aus aktueller Sicht Anfang Dezember 2026. Des Weiteren steht die Vergabe unter dem Vorbehalt von ausreichenden Fördermitteln. Die Förderbescheide selbst liegen bereits vor. Folgende Förderauflagen stehen abhängig vom Ausgang des Verfahrens einer möglichen Vergabe im Weg: - Eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. - Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, den Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise zu widerrufen (Widerrufsvorbehalt nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG), sofern bzw. soweit die Auswahlverfahren insgesamt ein Ergebnis (Gesamtfinanzierung) in Höhe von über 500.000 EUR hervorgebracht hat. Eine Kürzung der Gesamtfinanzierung auf diese Höchstsumme und die Kostentragung durch den Zuwendungsempfänger oder durch Dritte bezüglich des überschießenden Kostenanteils ist unzulässig. Für Los 2 Steinau gilt 1.000.000 EUR. Die o.g. Summen sind inklusive Material und Projektmanagement. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. nachr. HAD-Ref. : 10012/6 nachr. V-Nr/AKZ : MKK FTTH LS 2026 | |||||||
| z) | Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: | |||||||
| Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. | ||||||||
| Tag der Veröffentlichung in der HAD: 14.10.2026 | ||||||||