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Öffentliche Ausschreibung (Liefer- / Dienstleistung)

 
 
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HAD-Referenz-Nr.: 16/37276
Vergabenummer/Aktenzeichen: 2026-032
1.Auftraggeber (Vergabestelle) / Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:Landeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale Vergabestelle
Straße:Ständeplatz 6-10
Stadt/Ort:34117 Kassel
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 56110042651
Fax:+49 56110042645
E-Mail:zvs@lwv-hessen.de
digitale Adresse(URL): https://www.lwv-hessen.de
URL zur elektronischen Abgabe von Angeboten:  https://www.had.de
2. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
3. Form, in der Angebote einzureichen sind:
[x] elektronisch
    [x] in Textform
    [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
    [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
[ ] schriftlich
4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: EU-DSGVO in Verbindung mit dem Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) I und X.
5. Bezeichnung des Auftrags: macmon Hardware, Wartung, Support, Kassel u.a., LWV Hessen
Vergabenummer/Aktenzeichen: 2026-032
Art des Auftrags: Dienstleistung
Art und Umfang der Leistung: Kauf von zwei macmon Hardware inkl. Wartung und Support für die beim LWV Hessen eingesetzten 5.000 Macmon Lizenzen

Der LWV Hessen betreibt an seinen 3 Verwaltungsstandorten (Kassel, Darmstadt und Wiesbaden) und weiteren kleineren Standorten in Hessen ein Windows basiertes Netzwerk mit MACMON als zentrale Sicherheitslösung für das MAC-Adressen Filtering. 36 Monate Support.
Produktschlüssel (CPV):
30211200 Hardware für Zentralrechner
50312000 Wartung und Reparatur von Computeranlagen
51610000 Installation von Computern und Datenverarbeitungsanlagen
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Ort der Leistung: Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich IT und Digitalisierung - FuB 102.3
Rechenzentrum
Ständeplatz 2
34117 Kassel, Rechnungsadresse siehe Auftrag
NUTS-Code : DE7 HESSEN
6. Unterteilung in Lose: nein
7. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
8. Ausführungsfrist:
Der Termin zur Lieferung (und Inbetriebnahme) ist mindestens 2 Tage im Voraus mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Beginn : 01.06.2026
Ende : 31.05.2029
9. Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:  https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d6663736e-b9bad0dcd250d93
Erteilung weiterer Auskünfte:
siehe unter 1.
10. Frist für den Eingang der Angebote: 23.04.2026 09:00 Uhr
Bindefrist: 22.05.2026
11. Sicherheitsleistungen: keine
12. Zahlungsbedingungen: siehe VHB 634-2 Ziffer 10 ff. und Leistungsbeschreibung
13. Unterlagen zum Nachweis der Eignung: 124-Eigenerklärung LWV,
Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt,

und AUF ANFORDERUNG:
Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung gemäß beiliegendem Muster,
TOMs,
Nachweise und Eklärungen zu den KO-Kriterien der LB Ziff. 6 die identisch sind mit "LV-Wertung".
14. Zuschlagskriterien
KriteriumGewichtung
11 Preis100,00
22 Mitarbeitererfahrung - Kriterium mit Ja/Nein-Frage0,00
33 Mitarbeiterqualität - Kriterium mit Ja/Nein-Frage0,00
44 Techniker - Kriterium mit Ja/Nein-Frage0,00
55 Deutschkenntnisse - Kriterium mit Ja/Nein-Frage0,00
66 MACMON Partner Status - Kriterium mit Ja/Nein-Frage0,00
77 Ansprechpartner - Kriterium mit Ja/Nein-Frage0,00
15. Sonstige Informationen:
Die Maßnahme wird rein elektronisch über die Vergabeplattform "eHAD" abgewickelt. Daher hat auch die Kommunikation und die Angebotseinreichung ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu erfolgen. Angebote in Papierform, per Fax oder Mail sind NICHT zugelassen.
Bei technischen Problemen können sich die Bieter an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen wenden (Tel. 0611/97458828).

Sämtliche KOMMUNIKATION hat in deutscher Sprache zu erfolgen.

Sind nicht alle geforderten Bieter-Angaben und -Nachweise dem Angebot beigefügt und ist die Nachforderung zugelassen, erfolgt dies durch die jeweilige LWV-Fachabteilung per eMail.
Notwendige Angebotsaufklärungen erfolgen ebenso durch die LWV-Fachabteilung per eMail.
Die LWV-Fachabteilung kann hierfür externe Personen autorisieren (z. B. beauftragte Fachplaner).

ANGEBOTSPREISE sind in dem von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Leistungs-VERZEICHNIS (AI-System-Leistungsverzeichnis.aidf ) einzugeben (VHB 632 3.2). Fehlen hier die Preisangaben ist das Angebot auszuschließen, auch wenn z. B. eine händisch ausgefüllte und gescannte pdf-Version beigefügt ist.
> Es gilt die elektronische Preisangabe!

Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter dass alle Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Bietereigene, ggf. beigefügte Geschäftsbedingungen sind ungültig.

Natürliche Personen, aber auch Unternehmen, erklären sich mit Angebotsabgabe einverstanden, dass die Vergabestelle vorgeschriebene Abfragen einleitet, insbesondere Wettbewerbsregister und Oberfinanzdirektion. Die dazu erforderlichen Angaben werden in Systemfeldern und der Eigenerklärung erfragt. Ohne positive Registerauskunft darf kein Auftrag erteilt werden.

Wertungsgleiche Angebote/Angebotspatt
a) Sind bei Ausschreibungsmaßnahmen mit Wertungspunkten Angebote objektiv Punktgleich bewertet, entscheidet allein das Kriterium "Preis" über den Zuschlag.
b) Sind bei Ausschreibungsmaßnahmen mit Zuschlagkriterium "100% Preis" zwei Angebote preisgleich, entscheidet der Bedarfsträger per Los.

Im Rahmen der Angebotsabgabe und an Stelle von Anlagen sind Hyperlinks unzulässig (EuGH 03.07.2025 - C-534/23P, C-539/23P - (Datenintegrität und Gleichbehandlung))

Bevorzugte Bewerber
Die Bevorzugungsregelung der Nr. 2.4 (letzter Absatz) des Hess. Vergabeerlass findet Anwendung. Daher wird der Angebotspreis von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Wertung mit einem Abschlag von 15% berücksichtigt. Der Nachweis der Anerkennung ist mit Angebotsabgabe zu führen.

nachr. HAD-Ref. : 16/37276
nachr. V-Nr/AKZ : 2026-032
16. Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
Die Abgabe der Verpflichtungserklärung bezüglich Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen, ist erforderlich.
Tag der Veröffentlichung in der HAD: 07.04.2026
 
 
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