
Öffentliche Ausschreibung (Liefer- / Dienstleistung) |
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| HAD-Referenz-Nr.: 990/609 | ||||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: 5051 | ||||||||
| 1. | Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH Straße:Am Untertor 6 Stadt/Ort:65719 Hofheim am Taunus Land:Deutschland (DE) Zu Hdn. von :Frau Beutler E-Mail:b.beutler@mtv-web.de digitale Adresse(URL): Zuschlagserteilung: Offizielle Bezeichnung:MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH Straße:Am Untertor 6 Stadt/Ort:65719 Hofheim am Taunus Land:Deutschland (DE) digitale Adresse(URL): | |||||||
| URL zur elektronischen Abgabe von Angeboten: | ||||||||
| 2. | Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO | |||||||
| 3. | Form, in der Angebote einzureichen sind: [x] elektronisch [x] in Textform [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel [ ] schriftlich | |||||||
| 4. | ||||||||
| 5. | Bezeichnung des Auftrags: Qualitätsmanagement - Fahrausweisprüfung | |||||||
| Vergabenummer/Aktenzeichen: 5051 | ||||||||
| Art des Auftrags: Dienstleistung | ||||||||
| Art und Umfang der Leistung: Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen einer Öffentlichen Ausschrei-bung nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleis-tungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) vergeben und umfasst die Fahrausweisprüfung auf den lokalen Linien der MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH. Die Fahrgäste sollten grundsätzlich vorne beim Fahrer in das Fahrzeug einsteigen und dem Fahrer ihren Fahrschein unaufgefordert zur Sichtkontrolle vorzeigen. Die hinteren Türen sind lediglich zum Ausstieg vorgesehen. Ausgenommen von der Regelung sind mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sowie Fahrgäste mit Kinderwägen und Fahrrädern. Viele Fahrgäste steigen jedoch an der hinteren Tür in den Bus ein. Dies macht es dem Fahrpersonal unmöglich, die vertraglich verlangte Sichtkontrolle aller Fahrausweise umzusetzen. Aus diesem Grund soll ein Fahrscheinprüfdienst die Umsetzung der Fahrausweisprüfung unterstützen. Hauptziel der Fahrscheinprüfungen durch den externen Dienstleister ist die Sicherstel-lung der Fahrgeldeinnahmen. Durch die Präsenz eines externen Dienstleisters kann sich der Fahrgast nicht durch einen Einstieg hinten einer Fahrkartenkontrolle entziehen. Die Fahrscheinprüfer sollen das Fahrpersonal durch zusätzliche Fahrscheinkontrollen und Durchsetzung der Maßnahme "Einstieg vorne" im Busverkehr unterstützen. Das Prüfpersonal soll in den Bussen mitfahren, um die Fahrer bei der Fahrscheinkontrolle zu unterstützen. a) Fahrscheinprüfung Die Fahrscheinprüfung umfasst: Sichtkontrolle von Papierfahrkarten, Prüfung von E-Tickets mittels technischer Geräte und Sichtprüfung von elektr. Fahrkartenberechtigungen auf mobilen Trägermedien (z.B. Handyticket). Auf Linien mit hohem Fahrgastaufkommen führen die Prüfdienste in Abstimmung mit dem Auftraggeber vermehrt Kontrollen durch. Der Auftragnehmer muss ein ge-eignetes Fahrzeug (bspw. ein PKW, Van) einsetzen, mit dem die Prüfer flexibler zwi-schen einzelnen Buslinien verkehren und zeitliche Synergien generieren können. Für den Schülerverkehr gelten vorerst keine Ausnahmen von der "Einstieg vorne" Regelung. Im Bereich des Schülerverkehrs sind Schwerpunktkontrollen vorgesehen. Die Schwerpunktkontrollen erfolgen morgens vor Schulbeginn und/oder mittags nach Schulschluss an Haltestellen bestimmter Schulbuslinien. Die Kontrollen finden gem. den Anforderungen des Auftraggebers statt. Die Überprüfung findet sowohl in den Fahrzeugen als auch im Bereich der Haltestelle statt. Bei der Kontrolle vor dem Einsteigen an der Haltestelle werden alle Fahrgäste, die kein Ticket bei sich führen, lediglich verwarnt und aufgefordert unverzüglich beim Einstieg ein Ticket zu erwerben. Darüber hinaus haben die Fahrscheinprüfer die einsteigenden Fahrgäste kundenori-entiert auf den „Einstieg vorne“ und den „Ausstieg hinten“ hinzuweisen. Durch die Unterstützung der Fahrscheinprüfer soll das Sicherheitsgefühl des Fahrpersonals und der Respekt ihnen gegenüber durch die Fahrgäste verbessert werden. b) Inkasso Für Fahren ohne Fahrschein ist das jeweils aktuelle erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) - von zur Zeit 60,00 Euro - zu zahlen. Das Prüfpersonal fordert das EBE vom Fahrgast gemäß den gültigen gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) bar ein und stellt eine Quittung über den bar gezahlten Betrag aus. Das im Fahrzeug eingenommene EBE muss der Auftragnehmer an den Auftraggeber bzw. einen vom Auftraggeber benannten Dritten weiterleiten. Alternativ (falls der Fahrgast, dass EBE nicht im Fahrzeug bezahlt) wird eine Zah-lungsaufforderung an den Fahrgast ausgehändigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall die Daten des Fahrgastes aufzunehmen und in das Mobile Kontrollterminal (MTK) einzugeben. c) Organisation Fahrscheinprüfung Der Auftragnehmer stimmt die Einsatzplanung der Prüfteams mit dem Auftraggeber ab. Hierzu sind auf bestimmten Linien des Auftraggebers an ausgewählten Verkehrstagen und zu stark frequentierten Verkehrszeiten Prüfteams einzusetzen und während der Fahrt die Fahrscheinkontrolle durchführen. Der Auftragnehmer hat jährlich 2.500 Stunden an Fahrausweisprüfungen nachzuweisen. Die Prüfstunden sind auf das gesamte Kalenderjahr zu verteilen. Insgesamt sind im Kalenderjahr 2-3 Tage pro Woche abzudecken. Die Fahrausweisprüfung erfolgt i.d.R. in 2 Personen-Teams (70% der anfallenden Stunden). Im Schülerverkehr sind 4 Personen pro Team einzusetzen (30% der anfallenden Stunden). Bei Sonderaktionen (Sonderaktionen können z. B. erforderlich sein, wenn bestimmte Linien eine Auffälligkeit aufweisen (z.B. dass keine Tickets gelöst werden oder ein Einstieg nicht vorne erfolgt).) sind 6 Personen pro Team zu berücksichtigen. Nach den Sondereinsätzen und Einsätzen im Schülerverkehr splitten sich die Teams wieder in 2 Personen pro Team auf. In der Regel sind 2 Teams unterwegs, bei Schwerpunkteinsätzen sind es 3. Der Einsatz ist mit hoher Flexibilität zu gestalten, um den Besonderheiten des ÖPNV gerecht zu werden. d) Dokumentation/Bericht Die Prüfkontrollen sowie die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts sind gem. den Vorgaben des Auftraggebers zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die Daten sind in elektronischer Form innerhalb einer Woche nach der Prüfung, spätestens aber am Monatsende, dem Auftraggeber zu übermitteln. | ||||||||
| Produktschlüssel (CPV): 71731000 Betriebliche Qualitätskontrolle | ||||||||
| Ort der Leistung: NUTS-Code : DE71A Main-Taunus-Kreis | ||||||||
| 6. | Unterteilung in Lose: nein | |||||||
| 7. | Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen | |||||||
| 8. | Ausführungsfrist: Beginn : 01.01.2027 Ende : 31.12.2028 | |||||||
| 9. | Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen | |||||||
| Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: | ||||||||
| Erteilung weiterer Auskünfte: siehe unter 1. Auftraggeber (Vergabestelle) | ||||||||
| 10. | Frist für den Eingang der Angebote: 27.07.2026 10:00 Uhr | |||||||
| Bindefrist: 09.10.2026 | ||||||||
| 11. | ||||||||
| 12. | Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B, soweit im Vertrag nebst Anlagen nicht etwas anderes geregelt ist. | |||||||
| 13. | Unterlagen zum Nachweis der Eignung: 1.) Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung: - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. 2.) Nachweis der finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 27.04.2026. - Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 27.04.2026. Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich. 3. Nachweis der technischen & beruflichen Leistungsfähigkeit: - Angabe über erbrachte Fahrausweisprüfungen im ÖPNV oder SPNV („Referenzliste“) Die jeweilige Referenzleistung muss sich auf den Zeitraum „seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre 2023, 2024, 2025 (und 2026)“ in Bezug zur Angebotsabgabe beziehen. Die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Es sind mindestens drei erbrachte Dienstleistungen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vollumfänglich identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung ver-gleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Das Unternehmen muss in der Referenzliste für den Fall des Einsatzes -> als Unterauftragnehmer selbst -> von Unterauftragnehmern oder -> als Teil einer Bietergemeinschaft darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist. Ist es dem Bieter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht erlaubt, über den Rechnungswert einer Verkehrsleistung Auskunft zu geben, so ist dem Angebot eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung des jeweiligen Referenzgebers beizulegen. Das Ausstellungsdatum der Bestätigung des Referenzgebers darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die übrigen Angaben der Referenz sind auszufüllen. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe über erbrachte Fahrausweisprüfungen im ÖPNV oder SPNV, […]“: a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. 2.Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn eine Referenz als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln einen Umfang von mindestens 2.500 Einsatzstunden p.a. für Fahrausweisprüfungen im ÖPNV oder SPNV aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) erbracht worden sein. (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum „Angebotsschreiben“; der Vordruck ist zu verwenden). - Angabe des Projektbetreuers: Benennung des für die vertragsgegenständliche Leistung vorgesehenen Projektleiters mit Angabe über die Erfahrung und Qualifikation. Die Mindestanforderungen sind erbracht, wenn der Projektleiter folgende Kenntnisse aufweist: -> Personaleinsatzplanung -> Mindestens drei Aufträge im Bereich der ÖPNV- oder SPNV-Fahrscheinprüfungen. 4. Sonstige Nachweise - sofern einschlägig: - Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Dienstleistungsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er/sie eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Dienstleistungsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für die ausschreibungsgegenständliche Leistung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Für den Fall einer Eignungsleihe hinsichtlich des Nachweises „Referenz“ hat das andere Unternehmen eine Kopie der Anlage E zum Angebotsschreiben zu verwenden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Dienstleistungsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen. | |||||||
| 14. | Zuschlagskriterien
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| 15. | Sonstige Informationen: - Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht, - Sonstige Angebotsunterlagen: -> Das „Angebotsschreiben“ ist zwingend auszufüllen und vollständig hochzuladen (alle Seiten)! Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor! -> Anlage B zum „Angebotsschreiben“ („Preisblatt“, Excel-Tabelle) ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeunterlagen auszufüllen. In allen Feldern sind Eintragungen vorzunehmen. Das „Preisblatt“ ist zwingend auszufüllen und hochzuladen. Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor! - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Auf-trägen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden) - Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Anl. D zum„Angebotsschreiben“; Vordruck ist zu verwenden) - Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ - Hinweis zu Zf. 13: Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. 13 genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen. nachr. HAD-Ref. : 990/609 nachr. V-Nr/AKZ : 5051 | |||||||
| 16. | Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: | |||||||
| Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. --> siehe Ziffer 15 der Bekanntmachung und Ziffer 8B der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen | ||||||||
| Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein | ||||||||
| Tag der Veröffentlichung in der HAD: 26.06.2026 | ||||||||