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Länder-Statistikpflicht gem. § 17 VgV / gem. Artikel 65+66 RL 2009/81/EG
Jährliche statistische Aufstellung gemäß § 17 VgV
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Jährliche statistische Aufstellung gemäß Artikel 66 der RL 2009/81/EG und Artikel 28
Aufsetllung

Mit Inkrafttreten der RL 2009/81/EG am 21.08.2009 sind auch die Statistikpflichten nach Artikel 65 und 66 der RL zu erfüllen. Erstmals für das Berichtsjahr 2011. Die EU-KOM hat für die statistische Erhebung entsprechende Formulare vorgegeben. Mit der Umsetzung der RL in deutsches Recht, voraussichtlich Mitte 2012, werden die Formulare für das Berichtsjahr 2012 entsprechend angepasst.

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RICHTLINIE 2009/81/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG

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