
Länder-Statistikpflicht gem. § 17 VgV / gem. Artikel 65+66 RL 2009/81/EG
Jährliche statistische Aufstellung gemäß
§ 17 VgV
Jährliche statistische Aufstellung gemäß
Artikel 66 der RL 2009/81/EG und Artikel 28
Aufsetllung
Mit Inkrafttreten der RL 2009/81/EG am 21.08.2009 sind auch die Statistikpflichten nach Artikel 65 und 66 der RL zu erfüllen. Erstmals für das Berichtsjahr 2011. Die EU-KOM hat für die statistische Erhebung entsprechende Formulare vorgegeben. Mit der Umsetzung der RL in deutsches Recht, voraussichtlich Mitte 2012, werden die Formulare für das Berichtsjahr 2012 entsprechend angepasst.
RICHTLINIE 2009/81/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG