Wann fällt ein Auftrag unter das GPA?
Schwellenwerte
Neue Schwellenwerte für EG-Auftragsvergabeverfahren ab 1. Januar 2010:
Liefer-, Dienstleistungen:
klassischer öffentlicher Auftraggeber: 193.000,-- Euro
Sektoren Auftraggeber: 387.000,-- €
Bundesbehörden nach Beschaffungsabkommen GPA: 125.000,-- €
Bauleistungen VOB: 4.845.000,-- Euro
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EU-Vergaberichtlinien
19.12.2008
Öffentliches Auftragswesen:
Kommission erkennt Notwendigkeit einer Beschleunigung der Verfahren an
In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember forderte der Europäische Rat die Kommission auf, als Antwort auf die Finanzkrise eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen.
Die Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlaubt den Rückgriff auf beschleunigte Verfahren, wenn dies aus Dringlichkeitsgründen erforderlich ist. Die Kommission erkennt an, dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert. Die Annahme der Dringlichkeit sollte in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.
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Richtlinie 2004/18/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
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Berichtigung der Richtlinie 2004/18/EG vom 31. März 2004
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Richtlinie 2004/17/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der
Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
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Berichtigung der Richtlinie 2004/17/EG vom 31. März 2004
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Verordnung (EG) Nr. 2083/2005 der Kommission
vom 19. Dezember 2005 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Anwendung auf Verfahren zur Auftragsvergabe
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Richtlinie 2005/51/EG der Kommission
vom 7. September 2005 zur Änderung von Anhang XX der Richtlinie 2004/17/EG und
von Anhang VIII der Richtlinie 2004/18/EG
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Verordnung (EG) Nr.213/2008 der Kommission
vom 28. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über
das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) und der Vergaberichtlinien des
Europäischen Parlaments und des Rates 2004/17/EG und 2004/18/EG im Hinblick auf die
Überarbeitung des Vokabulars
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Rechtsmittelrichtlinie
RICHTLINIE 2007/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge
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Fristenberechnung
KOM-Mitteilungen
Grünbuch
Öffentlich-private Partnerschaften und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften
für öffentliche Aufträge und Konzessionen vom 30.04.2004
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