
Beschafferprofil VOB - gemäß § 11 Abs. 2 VOB/A
(2) Der Auftraggeber kann im Internet ein Beschafferprofil einrichten, in dem alle Informationen
wie Kontaktstelle, Telefon- und Faxnummer, Postanschrift- und E-Mailadresse sowie Angaben über
Ausschreibungen, geplante und vergebene Aufträge oder aufgehobene Verfahren veröffentlicht werden können.
Beschafferprofil VOL - gemäß § 15 EG Abs. 5 VOL/A
(5) Die Auftraggeber können im Internet ein Beschafferprofil einrichten. Es enthält Angaben über geplante
und laufende Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge sowie alle sonstigen für die Auftragsvergabe relevanten
Informationen wie zum Beispiel Kontaktstelle, Telefon- und Telefaxnummer, Anschrift, E-Mailadresse des Auftraggebers.
Beschafferprofil VOL gemäß § 15 EG Abs. 5 VOL/A