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Januar 2024: BMWK veröffentlicht Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden

Im Rundschreiben werden die bestehenden Möglichkeiten für Verfahren oberhalb sowie unterhalb der EU-Schwellenwerte und Ausweitung bestehender Verträge zusammengefasst: Die Möglichkeiten für eine schnelle und effiziente Durchführung von Dringlichkeitsvergabeverfahren im Flüchtlingskontext wurden bereits in bestehenden Erlassen aufgezeigt:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vom 24.8.2015 (AZ: IB6-270100/14)
- Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik vom 9.9.2015 (COM(2015) 454 final)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.4.2022 (AZ: IB3-206-000#010)

Die hier aufgezeigten Möglichkeiten bestehen im geltenden Rechtsrahmen weiterhin und werden im Rundschreiben vom 9. Januar noch einmal im Überblick dargestellt.

Das Rundschreiben vom 09.01.2024 finden Sie hier

Januar 2024: Nationale Wertgrenzen in Hessen

Bitte beachten Sie die aktualisierte Wertgrenzentabelle:

Wertgrenzentabelle Hessen

Koalitionsvertrag in Hessen ist unterschrieben

Dezember 2023: CDU und SPD haben den Koalitionsvertrag für ihr Regierungsbündnis in Hessen unterschrieben. Ausführungen zum Thema Vergaberecht ab Seite 97 ff. Entwurf des Koalltionsvertrages

Oktober 2023: Handreichung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im August eine Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (> 1.000 Beschäftigte), menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen.
Das LkSG sieht vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten, auch wenn diese selbst nicht unter das Gesetz fallen. Die Handreichung soll aufzeigen, wie verpflichtete Unternehmen und ihre Zulieferer zusammenarbeiten können. Es werden die Grenzen der Inanspruchnahme von nicht-verpflichteten Unternehmen durch verpflichtete Unternehmen dargestellt. Darüber hinaus enthält sie weiterführende Informationen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten, Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit und praktische Hinweise zu bestehenden Unterstützungsangeboten.
Handreichung LkSG
FAQ LkSG

Juni 2023: IHKs bieten KEP-Unternehmen kostengünstige Möglichkeit der Enthaftung für Nachunternehmer

Seit mehr als 10 Jahren präqualifizieren die Industrie- und Handelskammern in Deutschland im Dienst- und Lieferleistungsbereich tätige Unternehmen in ein amtliches Verzeichnis, das die Eignung für öffentliche Aufträge feststellt. Das gilt auch für die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP).

Für KEP-Unternehmen gilt seit 2019, dass sie sich von der Nachunternehmerhaftung für Versäumnisse bei der Zahlung von Sozialabgaben befreien können, wenn sie das nachgeordnete Unternehmen anhalten, sich in das amtliche Verzeichnis des DIHK (AVPQ) präqualifizieren zu lassen. Das Sozialgesetzbuch IV regelt in § 28 Abs. 3g, dass die sog. „Enthaftung für Unternehmen“ dann greift, wenn sein Nachunternehmer entweder eine Präqualifikation in ein amtliches Verzeichnis, wie das der IHKs, oder eine Zertifizierung, wie sie die Akkreditierung darstellt, vorweisen kann.

Akkreditierungen sind bekanntlich kostenintensiv und zeitaufwendig. Die deutschen IHKs haben für ihre Mitglieder mit dem amtlichen Verzeichnis eine kostengünstige Alternative für unter 300 Euro geschaffen. Ein Unternehmen, das dort eingetragen ist und für ein anderes Unternehmen als Nachunternehmer Kurierleistungen erbringt, ist für seinen Auftraggeber genauso attraktiv, weil auch hier die Haftung für den Hauptunternehmer entfällt.
Darüber hinaus kann sich ein präqualifiziertes Unternehmen bei öffentlichen Auftraggebern um eigene Aufträge bewerben. Die bei Behörden vorgesehene Eignungsprüfung wird durch das amtliche Verzeichnis nachgewiesen.

Es bestehen also gute Gründe, den einfachen und kostengünstigen Weg über die eigene Mitgliedskammer zu wählen, um sich im Wettbewerb um Aufträge diese Vorteile zu sichern.
Nähere Informationen zur Präqualifizierung erhalten Sie hier.

HAD-Schnittstelle steht grundsätzlich eVergabe-Anbietern zur Verfügung

Die Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. als Betreiberin der HAD bietet allen Betreibern von eVergabe-Plattformen die HAD-Schnittstelle an. Öffentliche Auftraggeber können somit bei der Durchführung von elektronischen Vergaben die HAD als verpflichtende Bekanntmachungsplattform in Hessen nutzen.