
Neuer Hessischer Vergabeerlass verlängert
"große" Freigrenzen um ein Jahr mit Wirkung ab 01.01.2012
Änderungen nach Ablauf des Vergabebeschleunigungserlasses 2009. Der Erlass tritt am 01.01.2012 in Kraft und mit dem gesamten Gemeinsamen
Runderlass vom 1. November 2007 (StAnz. 2386) mit allen Änderungen mit Ablauf des
31. Dezember 2012 außer Kraft
zum Hessenrecht
Neue EU-Schwellenwerte für 2012 und 2013
EU-Verordnung: 1251/2011 vom 30.11.2011
Neue EU-Schwellenwerte für 2012 und 2013 im Amtsblatt der EU.
Die Schwellenwerte bestimmen, ab welchen netto-Auftragswerten ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss. Eine derartige Anpassung erfolgt per EU-Verordnung turnusgemäß alle zwei Jahre.
Aktuelles - Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.